1. Begrüßung
durch den Vorsitzenden
2. Geschäftsbericht
des Vorstands
3. Kassenbericht
4. Bericht der
Kassenprüfer
5. Wahl eines
Versammlungsleiters
6. Entlastung
des Vorstands
7. Neuwahl des
Vorsitzenden
8. Wahl des geschäftsführenden
Vorstandes
9. Wahl des erweiterten
Vorstandes
10. Anträge
11. Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine
Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können
ihr Stimmrecht selbst oder durch einen schriftlich
Bevollmächtigten ausüben. Für Mitglieder, die das 14. Lebensjahr nicht
vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht ausüben. Das
Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein
Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
Der Vorstand