- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Geschäftsbericht des Vorstands
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Entlastung des Vorstands
- Neuwahl des Vorsitzenden
- Wahl des geschäftsführenden Vorstandes
- Wahl des erweiterten Vorstandes
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben. Für Mitglieder, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht ausüben. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
Der Vorstand